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Leistungsänderungsrecht des Werkbestellers?

AufsätzeHermann WenuschZRB 2012, 85 Heft 2 v. 1.7.2012

Ist ein Werkvertrag auch ohne dass ein Leistungsänderungsrecht des Bestellers vereinbart wurde, ein „flexibler“ Vertrag, bei dem der Besteller die vom Werkunternehmer geschuldete Leistung einseitig abändern kann?

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