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Leistungen Dritter als arbeitsrechtlicher Entgeltanspruch gegen den Arbeitgeber

ArbeitsrechtARD 4852/17/97 Heft 4852 v. 11.7.1997

( AngG § 23, IESG § 1 Abs 2 Z 1 ) Leistungen Dritter (hier: Assistenzgebühren eines Gastarzt es in einem Belegspital für eine „Instrumentaria“ = Operationsschwester) sind in die Bemessungsgrundlage für eine Abfertigung einzubeziehen, wenn in Zusammenhalt mit der faktischen Gestaltung der arbeitsvertraglichen Beziehungen ein arbeitsrechtlicher Entgeltanspruch zustande gekommen ist.

OGH 8 Ob S 52/97y v. 23.05.1997

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