vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leiharbeiter durch Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterin: Sabine KriwanekARD 6843/18/2023 Heft 6843 v. 5.4.2023

VersVG: § 149, § 151

OGH 25. 5. 2022, 7 Ob 198/21z

Die Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich kraft Gesetzes (§ 151 Abs 1 VersVG) auf die Haftpflicht der Vertreter des Versicherungsnehmers sowie auf die Haftpflicht "solcher Personen, welche er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs oder eines Teils des Betriebs angestellt hat" ("Aufseher im Betrieb" iSv § 333 Abs 4 ASVG). Dem entspricht auch der vorliegende Abschn A Z 1.3.1 EHVB 2004.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte