BMF v. 16. 9. 1998
Die Bestimmung des § 124b Z 31 EStG knüpft an den Beginn eines Lehrverhältnisses im Sinne des § 1 BAG an. Damit kommt die Begünstigung des Freibetrages nur für solche Ausbildungsverhältnisse in Frage, die nach den in § 1 BAG näher umschriebenen Voraussetzungen ein Lehrverhältnis darstellen.