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Lehrlingsentschädigung in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6633/1/2019 Heft 6633 v. 24.1.2019

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2019 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 541,30, im 2. Lehrjahr € 773,30 und im 3. Lehrjahr € 1.082,50 monatlich. (BGBl II 2019/9)

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