Der achte Beitrag der Besprechungsreihe beruht auf der verfassungsgerichtlichen Judikatur des Jahres 1993. Erörtert werden, neben Kompetenzfragen der UVS, unter anderem der Streit um die Gründung des „Liberalen Forums“ und die Bürgermeister-Direktwahl; ferner Divergenzen zur Rsp des VwGH, die Amtshaftung sowie, aus dem Grundrechtsbereich, die Gleichbehandlung der Geschlechter, der Eigentumsschutz und die Erwerbsbetätigungs- (und Berufsausbildungs-)freiheit bei subjektiven Antrittsvoraussetzungen. Die Figur der „Denkunmöglichkeit“ wird kritisch beleuchtet.