Aus dem vorliegenden Begutachtungsentwurf für ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2007 erscheint besonders erwähnenswert, dass für einen abschlagsfreien vorzeitigen Pensionszugang für Langzeitversicherte nunmehr wieder eine Dauerlösung getroffen werden soll, und zwar in Gestalt der „Langzeitversicherungspension“ durch Festschreibung der einschlägigen Übergangsbestimmungen im Dauerrecht (§ 607 Abs 12 ASVG, § 298 Abs 12 GSVG und § 287 Abs 12 BSVG).