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Landesgerichte entmachten

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2012/80Die Presse - Recht 2012, 15 Heft 19 v. 7.5.2012

Strafrecht. Alle Berufungen sollen an das OLG gehen.

[WIEN/AICH] Über die Anfechtungen von strafrechtlichen Urteilen entscheiden momentan unterschiedliche Gerichte. Spielte sich die erste Instanz beim Bezirksgericht ab – dies ist bei weniger schweren Delikten der Fall –, landet man mit seiner Berufung beim Landesgericht. War aber bereits in erster Instanz das Landesgericht zuständig, kommt die Berufung an eines der Oberlandesgerichte (OLG).

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