( KVG § 2 Z 3 ) Als „freiwillig“ iSd § 2 Z 3 KVG kann eine Leistung eines Gesellschafters an eine Gesellschaft nur dann angesehen werden, wenn sie nicht auf einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung (also weder gesetzlichen noch vertraglichen) beruht. Subventionen Körperschaften öffentlichen Rechts aus öffentlichen Mitteln, die einer Gesellschaft zukommen, deren Gesellschafter sie sind, sind auch dann eine kapitalverkehrsteuerpflichtige Leistung, wenn die Subvention wegen „realpolitischer Zwänge“ erfolgt und damit nur Verluste abgedeckt werden; die gleichzeitige Verfolgung öffentlicher Zwecke schließt Gesellschafterinteressen keineswegs aus. VwGH 95/16/0302 bis 0305 v. 28.09.1998. (Beschwerden abgewiesen)