(KVG § 17 Abs. 1) Die schenkungsweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen unter Vorbehalt eines lebenslangen Fruchtgenusses und einer Stimmrechtsbindung an den Geschenkgeber löst keine Börsenumsatzsteuerpflicht aus. VwGH 94/16/0261 v. 30.08.1995. (Bescheid aufgehoben)