Wenn die Aufrechterhaltung der früheren Lohnbedingungen außer Frage steht, ist ein weiterer schriftlicher Hinweis in der Wiedereinstellungszusage nicht notwendig.
Wenn die Aufrechterhaltung der früheren Lohnbedingungen außer Frage steht, ist ein weiterer schriftlicher Hinweis in der Wiedereinstellungszusage nicht notwendig.