Mit 1.1.1997 werden die KV-Mindestgehälter der Handelsangestellten durchschnittlich um 1.95% erhöht.Während die niedrigeren Anfangsbezüge um 2.1% angehoben werden, werden die höheren Gehaltsstufen entsprechend unter dem Durchschnittswert erhöht.
Bestehende Überzahlungen der KV-Mindestgehälter sind in ihrer schillingmäßigen Höhe aufrecht zu erhalten.