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KV-Handelsangestellte

Betriebswichtige GesetzeARD 4793/2/96 Heft 4793 v. 19.11.1996

Mit 1.1.1997 werden die KV-Mindestgehälter der Handelsangestellten durchschnittlich um 1.95% erhöht.Während die niedrigeren Anfangsbezüge um 2.1% angehoben werden, werden die höheren Gehaltsstufen entsprechend unter dem Durchschnittswert erhöht.

Bestehende Überzahlungen der KV-Mindestgehälter sind in ihrer schillingmäßigen Höhe aufrecht zu erhalten.

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