( KV-Gewerbeangestellte ) Wird in einem Kollektivvertrag hinsichtlich Tätigkeitsmerkmalen für die Einstufung u.a. schöpferische Arbeit genannt, beinhaltet dieser Begriff ein gewisses kreatives Moment, das bei lediglich organisatorischen Aufgaben und bloßen Kontrolltätigkeiten nicht vonnöten ist. ASG Wien 33 Cga 59/98g v. 30.03.1999,rk.