( KV-Gewerbeangestellte ) Eine Kumulierung von Tätigkeiten in der Verwendungsgruppe II führt nicht zu einer Einstufung in die Verwendungsgruppe III.
( KV-Gewerbeangestellte ) Eine Kumulierung von Tätigkeiten in der Verwendungsgruppe II führt nicht zu einer Einstufung in die Verwendungsgruppe III.