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KV-Gastgewerbe, Slbg

ArbeitsrechtARD 4951/16/98 Heft 4951 v. 28.7.1998

KV-Gastgewerbe, Slbg: Die Sozialpartner einigten sich auf eine neue Lohnordnung für Salzburg, die rückwirkend mit 1. 7. 1998 in Kraft tritt. Die Garantielöhne und die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen steigen um 3,95%. Weiters wird bei den Garantielöhnen ein Mindestlohn von S 12.000,- brutto pro Monat festgelegt und bei Zimmermädchen ein Festlohn eingeführt. Im Servicebereich kann jetzt zwischen Fest- und Garantielohnsystem gewählt werden; unterschiedliche und komplizierte Alternativlohnsysteme werden abgeschafft. Fest- und Garantielöhne können auch abteilungsweise vereinbart werden. (Slbg. Nachrichten v. 24. 7. 1998)

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