KV-Gastgewerbe, Slbg: Die Sozialpartner einigten sich auf eine neue Lohnordnung für Salzburg, die rückwirkend mit 1. 7. 1998 in Kraft tritt. Die Garantielöhne und die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen steigen um 3,95%. Weiters wird bei den Garantielöhnen ein Mindestlohn von S 12.000,- brutto pro Monat festgelegt und bei Zimmermädchen ein Festlohn eingeführt. Im Servicebereich kann jetzt zwischen Fest- und Garantielohnsystem gewählt werden; unterschiedliche und komplizierte Alternativlohnsysteme werden abgeschafft. Fest- und Garantielöhne können auch abteilungsweise vereinbart werden. (Slbg. Nachrichten v. 24. 7. 1998)