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KV-Gastgewerbe für Vorarlberg

ArbeitsrechtARD 4981/1/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

Die kollektivvertraglichen Garantielöhne im Gastgewerbe des Landes Vorarlberg werden ab 1. 11. 1998 um 1,8% erhöht.

Die Laufzeit des Lohnübereinkommens beträgt 6 Monate, bis 30. 4. 1999. Es gibt keine Rückwirkung, d.h. eine Nachverrechnung für die Monate Mai bis Oktober 1988 ist nicht erforderlich.

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