Die kollektivvertraglichen Garantielöhne im Gastgewerbe des Landes Vorarlberg werden ab 1. 11. 1998 um 1,8% erhöht.
Die Laufzeit des Lohnübereinkommens beträgt 6 Monate, bis 30. 4. 1999. Es gibt keine Rückwirkung, d.h. eine Nachverrechnung für die Monate Mai bis Oktober 1988 ist nicht erforderlich.