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KV-Gastgewerbe

ARD 5307/13/2002 Heft 5307 v. 8.5.2002

( KV-Gastgewerbe ) Der Mindestbetrag für die tägliche Teilzeitbeschäftigung gemäß Pkt 5 lit b KV für Arbeiter im Gastgewerbe wurde mit € 23,20 festgesetzt. Dieser Betrag übersteigt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von € 23,16 (für 2002) und ist ab der Märzabrechnung zu berücksichtigen. (Tiroler Wirtschaft v. 26. 4. 2002)

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