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KV-Gastgewerbe

ArbeitsrechtARD 4738/18/96 Heft 4738 v. 19.4.1996

(KV-Gastgewerbe) Die Kollektivvertragslöhne für Arbeiter sowie die Lehrlingsentschädigungen im Hotel- und Gastgewerbe werden mit 1. 5. 1996 um 2,55%, jedoch mindestens um S 320,- monatlich, erhöht. Der Nachtarbeitszuschlag wird auf S 160,- monatlich erhöht, die Kleiderpauschalien für Lehrlinge steigen auf S 350,- und bei Doppellehren auf S 525,- pro Monat, die Fremdsprachenzulage wird um S 10,-, also auf S 290,- angehoben. Ferialpraktikanten erhalten ein Entgelt, das - nach dem Schuljahr gestaffelt - der jeweiligen Lehrlingsentschädigung entspricht. Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. (WrZ v. 12. 4. 1996)

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