Für die Arbeiter in der Metallindustrie und für die Industrieangestellten werden mit 1. 11. 2000 die Ist-Löhne (Ist-Gehälter) um 3,4%, mindestens S 650,-, angehoben. Die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Verteilungsoption von 0,5% der gesamten Lohnsumme bei Erhöhung der Ist-Löhne um mindestens 3,2% besteht. Die KV-Mindestlöhne und -gehälter werden um 3,7% erhöht. Eine begleitende Regelung zur Altersteilzeit wurde in den Kollektivvertrag aufgenommen.