( KV-Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ) Jederzeitige Kündbarkeit und Anspruch auf Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung, wobei nach Meinung des Autors entscheidend ist, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für einen Vertragsteil unzumutbar erscheinen lässt, berufen muss. Artikel von Dr. Helmut Andexlinger+ ,Linz. (ecolex 1998/502, Heft 6)