(KV-Bau) Nach dem KV für die Bauindustrie und das Baugewerbe gebührt nach mindestens fünfmonatiger Dauer des Dienstverhältnisses das Weihnachtsgeld ohne Differenzierung, sohin auch bei gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt. LG Salzburg 18 Cga 11/95 v. 08.06.1995. (INFAS 6/1995)