vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2019, 325 Heft 6 v. 15.12.2019

Neuigkeiten aus Brüssel

• Schwellenwerte ab 1. Jänner 2020

Die Europäische Kommission hat – wie alle zwei Jahre – die Schwellenwerte neu berechnet und vier neue SchwellenwertVO erlassen. Sie betreffen Konzessionen11Delegierte Verordnung (EU) 2019/1827 der Kommission vom 30. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen, ABl L 279 vom 31.10.2019, S 23., öffentliche Aufträge,22Delegierte Verordnung (EU) 2019/1828 der Kommission vom 30. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe, ABl L 279 vom 31.10.2019, S 25. Sektorenaufträge33Delegierte Verordnung (EU) 2019/1829 der Kommission vom 30. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe, ABl L 279 vom 31.10.2019, S 27. und Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit44Delegierte Verordnung (EU) 2019/1830 der Kommission vom 30. Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge, ABl L 279 vom 31.10.2019, S 29.. Sie gelten ab 1. Jänner 2020.55Siehe zur Kundmachung in Österreich unten. Sie werden gegenüber den bisherigen Schwellenwerten leicht herabgesetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!