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Kurznachrichten

KurznachrichtenHubert ReisnerRPA 2019, 132 Heft 3 v. 1.6.2019

Neuigkeiten aus Brüssel

• Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen

Mit 18. April 2019 lief die Frist zur Umsetzung der RL 2014/55/EU ab und es trat die Verpflichtung zentraler öffentlicher Auftraggeber in Kraft, elektronische Rechnungen entsprechend einem einheitlichen Standard anzunehmen. Die Europäische Kommission erwartet dadurch Einsparungen in der Höhe von € 920 Mio. Sie stellt dafür Hilfsmittel zur Verfügung.11Für weitere Information siehe https://ec.europa.eu/growth/content/einvoicing-new-electronic-invoicing-standard-facilitates-public-procurement-contracts-europe_en Die Europäische Kommission hat bereits vor einiger Zeit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, mit dem Auftraggeber ihre Fähigkeit zu überprüfen, elektronische Rechnungen anzunehmen.22Abrufbar unter https://ec.europa.eu/cefdigital/wiki/display/CEFDIGITAL/2017/01/31/Now Live: CEF eInvoicing Readiness Checker. Die Homepage der Europäischen Kommission bietet umfassende Informationen zur Implementierung an.33https://ec.europa.eu/growth/single-market/public-procurement/e-procurement/e-invoicing_en

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