Neuigkeiten aus Brüssel
• Bericht über die Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
Am 17. Mai 2017 hat die Europäische Kommission einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat über die Überprüfung der praktischen Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) beschlossen.1 Er stellt den Stand der Gesetzgebung dar und verweist auf Umsetzungshilfen der Kommission insbesondere den eEEE, die elektronische Implementierung der Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung. Die Kommission hat Mittel zur Umsetzung der EEE in den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt, Workshops veranstaltet und technische Hilfe geleistet. Schließlich hat die Kommission eine Online-Umfrage und eine Befragung wichtiger Einrichtungen zur EEE durchgeführt. Sie schließt daraus, dass die Einführung der EEE gerade erst begonnen hat. Die Erfahrungen reichen nicht aus, um wirklich Schlüsse ziehen zu können. 2019 sollte eine Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen stattfinden. Die Kommission plant, den eEEE-Dienst nach dem 18. April 2019 einzustellen. Ein elektronischer Dienst sollte die EEE mit verschiedenen anderen Diensten wie Unternehmensregistern oder Strafregistern verknüpfen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen sollen in die Weiterentwicklung einfließen. Nach einer Übersicht über das Inkrafttreten der nationalen Rechtsakte für das Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinien und einer Übersicht über die Besucher des eEEE-Dienstes je Mitgliedstaat im Januar 2017 enthält der Anhang des Berichts eine Auflistung der gemeldeten Vor- und Nachteile der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.