Neuigkeiten aus Brüssel
• Schwellenwerte ab 1. Jänner 2016
Die Kommission hat die Schwellenwerte für Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Richtlinien neu berechnet. Es handelt sich um die Schwellenwerte für die geltenden Richtlinien1 und die neuen, heuer umzusetzenden Richtlinien.2 Hinzuweisen ist darauf, dass die Richtlinie über die Beschaffung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit weiter gelten wird. Die Kundmachung in Österreich für das BVergG 2016 und das BVergG VS 2012 erfolgte bereits.3 Diese Schwellenwerte gelten von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017.