• WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Dieses Übereinkommen wurde nach Verhandlungen der Kommission im 1. Halbjahr auch auf die zehn neuen EU-Mitgliedsländer ausgedehnt, die somit in anderen GPA-Signatarstaaten analoge Zugangsbedingungen zu öffentlichen Beschaffungen wie die 15 „alten“ Mitgliedsländer der EU haben; vice versa haben die GPA-Signatarstaaten bei den neuen Mitgliedsländern die gleichen Zugangsbedingungen wie bei den alten.