• Assoziierungsabkommen mit Mazedonien
Rat und Kommission haben mit Beschluss vom 23.2.2004 ein „Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen“ zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsländern einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geschlossen (siehe ABl EG Nr L 84 vom 20.3.2004). In Art 72 erfolgt eine Regelung für öffentliche Aufträge, wonach Bieter aus Mazedonien einen nichtdiskriminierenden Zugang zu den Auftragsvergaben von EU-Mitgliedstaaten im Oberschwellenbereich der EU-Vergaberichtlinien erhalten. Im Gegenzug können Bieter aus der EU mit Niederlassung in Mazedonien sich dort nach dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Bieter beteiligen (nach spätestens 5 Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens wird das Erfordernis einer örtlichen Niederlassung in Mazedonien entfallen).