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Kurznachrichten

KurznachrichtenMarcus EsslRPA 2003, 84 Heft 2 und 3 v. 1.4.2003

Wiener Vergaberechtsschutzgesetz beschlossen

Der Wiener Landtag hat nunmehr ein Landesgesetz, mit dem der Rechtsschutz hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen geregelt wird (Wiener Vergaberechtsschutzgesetz – WVRG) beschlossen (WrLGBl Nr 25/2003 vom 30.6.2003). Das WVRG regelt die Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen (einschließlich der Vergabe von Baukonzessionen und der Durchführung von Wettbewerben, nicht jedoch der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen) durch Wien als Land oder Gemeinde sowie durch Einrichtungen, Verbände und öffentliche Unternehmen, hinsichtlich deren die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Nachprüfung gemäß Art 14b Abs 2 Z 2 und Abs 3 B-VG Landessache ist und die gemäß den in Art 14b Abs 2 Z 2 letzter Satz B-VG genannten Merkmalen der Stadt Wien zuzurechnen sind. Nachprüfungsbehörde bleibt der Wiener Vergabekontrollsenat. Der Text des Gesetzes ist im Rahmen der Wiener Rechtsdatensammlung unter www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/index.htm im Internet abrufbar.

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