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Kurzböck informiert

Kurzböck informiertPVP 2009/4PVP 2009, 10 Heft 1 v. 23.1.2009

A) Das aktuelle Branchen-ABC

1. Arbeitskräfteüberlassung - KV Neuerungen ab 1. 1. 2009
Akkord- oder Prämienarbeit (Abschnitt XII des KV AKÜ)

Klarstellung, dass die Referenzzulage nach Abschnitt IX Punkt 4a lit d (= Referenzzulage im Falle von Akkord- oder Prämienarbeiten in Beschäftigerbetrieben mit "speziellem" Beschäftiger-KV) sowohl dann zu bezahlen ist, wenn sich der Überlasser für die Akkordsätze des Beschäftigers entscheidet, als auch dann, wenn er den pauschalen "30 % Aufschlag" anwendet.

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