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Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit

JudikaturPVP 2006/10PVP 2006, 37 Heft 2 v. 15.2.2006

Keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung trotz 40%igen Einkommensverlustes. Die Anfechtung der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit blieb erfolglos.

OGH 30. 9. 2005, 9 ObA 8/05z

Der Ausgangsfall

Der Kläger - ein Pilot - musste infolge seiner Kündigung einen ca 40%igen Einkommensverlust (von einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca € 13.000,00 auf eine Betriebspension in Höhe von ca € 8.000,00 jeweils 14x pro Jahr) hinnehmen. Gegen diese Kündigung ging er mit einer Klage wegen Sozialwidrigkeit vor und unterlag.

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