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Kündigungsanfechtung wegen Behindertendiskriminierung - Frist zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens

ArbeitsrechtARD 6152/2/2011 Heft 6152 v. 1.7.2011

§ 7f, § 7k BEinstG - Wird ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis wegen einer Behinderung diskriminiert, muss vor der gerichtlichen Geltendmachung der in § 7e bis § 7i BEinstG vorgesehenen Ansprüche beim Bundessozialamt ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Das Schlichtungsverfahren muss dabei binnen der jeweiligen Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nach § 7k Abs 2 BEinstG eingeleitet werden, wenn sich daran die gerichtliche Geltendmachung anschließen soll.

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