ArbVG: § 105 Abs 3 Z 1 lit i
OLG Wien 25. 6. 2020, 8 Ra 35/20f
Gemäß § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG kann eine Kündigung beim Gericht angefochten werden, wenn die Kündigung wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt ist.