( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Ist eine Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz (hier: Flugdienst einer Flugbegleiterin) in ihrer Gesundheit gefährdet und lehnt sie eine Arbeit an einem anderen Arbeitsplatz (Bodendienst) ab, ist ihre Kündigung im betrieblichen Interesse gerechtfertigt.
ASG Wien 23 Cga 1/93x v. 25.04.1997, Berufung erhoben