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Kündigung oder Austritt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 365 Heft 6 v. 15.6.1998

§ 869 ABGB, § 871 ABGB

Da der Erklärende immer das Risiko der Erklärung trägt, hat ein AG seine unüberlegt geäußerte, jedoch nicht als Scherzerklärung erkennbare einseitige, das Dienstverhältnis beendende Willenserklärung gegen sich gelten zu lassen.

OGH 05.11.1997, 9 Ob A 282/97d

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