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Kündigung eines Pensionskassenvertrages

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2012/196wbl 2012, 520 Heft 9 v. 1.9.2012

§§ 15 Abs 3a, 17 PKG:

Die Kündigung eines Pensionskassenvertrages wirkt gegen alle von diesem Vertrag erfassten Anwartschafts- und Leistungsberechtigten. Dazu zählen auch jene anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmer, die vor der Kündigung des Pensionskassenvertrages durch ihren ehemaligen Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind.

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