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Kündigung eines Mietvertrages

Aktuell und WissenswertNBL 2020/N35NBL 2020, 58 Heft 9 v. 1.9.2020

Als Formerfordernis für die Kündigung eines Mietvertrages sieht § 33 Abs 1 Mietrechtsgesetz (MRG) vor, dass Mietverträge vom Mieter gerichtlich oder schriftlich, vom Vermieter jedoch nur gerichtlich gekündigt werden können.

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