( AngG § 27 Z 1 ) Äußerungen in einem Abschiedsbrief eines gekündigten Arbeitnehmers an Kunden des Arbeitgebers, die beim objektiven Empfänger dieses Schreibens den Eindruck erwecken, der Arbeitgeber würde sich deswegen von erfolgreichen Mitarbeitern trennen, weil diese ihnen gesetzlich zustehende Ansprüche geltend machen, macht die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar.
OLG Wien 8 Ra 228/96z v. 11.10.1996