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Kridamäßiges Verwertungsverfahren - Absonderungsgläubiger

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/683RdW 2022, 844 Heft 12 v. 15.12.2022

EO: § 68

IO: §§ 84, 119

Einem Absonderungsgläubiger ist im kridamäßigen Verwertungsverfahren grds Beteiligtenstellung zuzuerkennen, weil sein Befriedigungsfonds maßgebend vom Ausgang dieses Verfahrens abhängt. Dabei handelt es sich nicht nur um ein rein wirtschaftliches Interesse des Absonderungsgläubigers.

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