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Kreditbearbeitungsgebühr als Nebenleistung?

ThemaMag. Manuel LöwZak 2025/196Zak 2025, 127 Heft 7 v. 29.4.2025

Die Frage nach der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren gewinnt durch die OGH-E 2 Ob 238/23y = Zak 2024/119, 75,11= VbR 2024, 21 (Leupold/Kogelmann). Dazu auch Stramitzer/Pfeifer, Intransparente Überschneidungen in Kreditvertrags-AGB, ZFR 2024, 228, und Laimer, Kreditnebenkosten nach 2 Ob 238/23y, ÖJZ 2025, 13. und 7 Ob 169/24i = Zak 2025/172, 115, an Bedeutung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Einordnung der Kreditbearbeitungsgebühr als Neben- oder Hauptleistung und behandelt die Frage ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rsp ist die Kreditbearbeitungsgebühr als Nebenleistung einzuordnen, wodurch sich die Rechtslage für Banken zunehmend diffiziler gestaltet.

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