§ 1295 ABGB
§§ 74 ff VersVG
Bei einer Kreditausfallversicherung im Rahmen eines kreditfinanzierten Rechtsgeschäfts handelt es sich um eine „Versicherung für fremde Rechnung“.
§ 1295 ABGB
§§ 74 ff VersVG
Bei einer Kreditausfallversicherung im Rahmen eines kreditfinanzierten Rechtsgeschäfts handelt es sich um eine „Versicherung für fremde Rechnung“.