Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache HK Danmark aus dem Jahr 2013 wirft ein neues Licht auf die Rechtsstellung erkrankter AN. Der EuGH stellt darin klar, dass eine Krankheit auch eine Behinderung sein kann. Der vorliegende Beitrag nimmt diesen vom EuGH auf der unionalen Ebene vollzogenen Paradigmenwechsel zum Anlass, um dessen Auswirkungen für das österreichische Kündigungsschutz- und Entlassungsrecht zu analysieren.