Wie verlautet, werden Arbeitgeber ab 1. 1. 1997 nun doch das Inkasso der mit der 53. ASVG-Novelle beschlossenen Krankenscheingebühr (§ 135 Abs 3 ASVG) von S 50,- (siehe ARD 4755/16/96) zu übernehmen haben. Darüber sollen sich Hauptverband und Arbeitgebervertreter geeinigt haben.