Am 20. 3. 2008 wurde vom BM für Wirtschaft und Arbeit ein Entwurf zu einer Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endete am 9. 5. 2008. Die Bundesarbeitskammer nahm vor allem zur Erweiterung des Geltungsbereiches kritisch Stellung. Die Ausweitung des Geltungsbereiches des KA-AZG auf "stationäre Pflegestationen in Pflegeheimen, Seniorenheimen und sonstige Seniorenbetreuungseinrichtungen" wurde seitens AK und ÖGB in der vorgelegten Form abgelehnt. Bei einer Geltungsbereichserweiterung in der geplanten Form sind bei der Kontrolle der Arbeitszeithöchstgrenzen Abgrenzungsprobleme zwischen Pflege- und Betreuungspersonal zu erwarten.