Die Qualifikation einer Sachleistung als Entgelt iSd § 49 ASVG hängt beim Fehlen ausdrücklicher gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelungen darüber, dass sie Teil des Entgelts sein soll, von der Ausprägung der wechselseitigen Interessen an der Hingabe bzw am Empfang der Sachleistung ab.