UStG: § 3a Abs 1a Z 2
Werden den Mitarbeitern vom Betreiber von Liften während der Arbeitszeit kostenlos Verköstigungen zur Verfügung gestellt, damit diese die Liftstationen und die Kassa nicht verlassen müssen und es so zu keinen Betriebsunterbrechungen kommt, so erfolgt diese Verköstigung im überwiegenden betrieblichen Interesse und löst daher keine Eigenverbrauchsbesteuerung aus.