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Kostenersatz bei Zahnbehandlung

SozialversicherungARD 4954/10/98 Heft 4954 v. 7.8.1998

( ASVG § 153 ) Bei Zahnbehandlung, wozu auch die Anfertigung von Gussfüllungen und Keramik-Inlays zählt, besteht nur insoweit Anspruch auf Kostenersatz, als diese, insoweit sie über die übliche Behandlung (mit Amalgam) hinausgeht, medizinisch indiziert sein muss.

OGH 10 Ob S 73/98b v. 28.04.1998

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