Im Rahmen dieses Beitrages werden die korruptionsstrafrechtlichen Risiken ( §§ 304–308 StGB) beim Abschluss von städtebaulichen bzw Infrastrukturverträgen mit Gebietskörperschaften oder Behörden beleuchtet.
Im Rahmen dieses Beitrages werden die korruptionsstrafrechtlichen Risiken ( §§ 304–308 StGB) beim Abschluss von städtebaulichen bzw Infrastrukturverträgen mit Gebietskörperschaften oder Behörden beleuchtet.
