( AuslBG § 4 Abs 6 Z 3 ) Die Kenntnis der Kunstsprache „Esperanto“ vermag die kontingentüberziehende Beschäftigung eines Ausländers in einem Handelsbetrieb mit der Etablissementbezeichnung „Esperantoparadies“ aus öffentlichem Interesse nicht zu rechtfertigen.
VwGH 94/09/0178 v. 06.03.1997