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Konkurrenzklausel - Rückzahlung von Prämien

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 348 Heft 6 v. 15.6.1997

§ 16 AngG, § 36 f AngG

1. § 16 AngG verbietet Bedingungen, die das Entstehen des Anspruches auf Remunerationen vom aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag abhängig machen. Andere Bedingungen sind vom Regelungszweck des § 16 AngG nicht erfasst. Die Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel für eine Prämie im Fall der Verletzung der Konkurrenzklausel verstößt daher nicht gegen § 16 AngG.

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