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Konjunkturpaket 2020: Steuerliche Maßnahmen

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2020/410RdW 2020, 566 Heft 7 v. 17.7.2020

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie hat sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene am 3. 6. 2020 auf ein Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket im Volumen von 130 Mrd € geeinigt. Zur Umsetzung hat das dBMF einen Entwurf für ein "Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)" in die Ressortabstimmung gegeben; die Kabinettsfassung ist für den 19. 6. 2020 geplant, die parlamentarische Befassung am 26. 6. 2020. Im Folgenden werden diese Maßnahmen näher erläutert.

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